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Adel-Naim Reyhani - Christoph Steinwendtner | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Antragstellung

Während ein Verfahren zur Prüfung des zuständigen Mitgliedstaates nach Art 20 Abs 1 der Dublin-III-Verordnung mit der Stellung eines Asylantrags • [Fußnote: Im Asylgesetz „Antrag auf internationalen Schutz". beginnt, unterscheidet das österreichische Asylgesetz (AsylG) zwischen Stellung und Einbringung eines Antrags. Erst mit der Einbringung des Antrages ist der Antragsteller „Asylwerber“ und das Zulassungsverfahren beginnt. • [Fußnote: Siehe § 2 Abs 1 Z 14 iVm §17 Abs 4 AsylG.

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