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Ronald Frühwirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Anzuwendende Rechtsvorschriften samt Bemerkungen zum europäischen Gedanken der Abschaffung von Binnengrenzen

Das Grenzkontrollregime wird im Wesentlichen durch drei Rechtsvorschriften normiert. Es handelt sich dabei um den Schengener Grenzkodex (einer EU-Verordnung), das Grenzkontrollgesetz (GrekoG) sowie die Bestimmungen des 6. Hauptstückes des Fremdenpolizeigesetzes (FPG). Bei der wesentlichen Rechtsvorschrift handelt es sich um den Schengener Grenzkodex (SGK). Dieser ist aus dem früheren Schengener Durchführungs-Übereinkommen, einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen mehreren nunmehrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hervorgegangen. Im Jahr 2006 wurde der so genannte Schengener Besitzstand in das Recht der Europäischen Union übernommen, indem auf Basis der Bestimmungen dieses völkerrechtlichen Vertrags eine Verordnung, der SGK, erlassen wurde. • [Fußnote: VO EG Nr 562/2006. Diese Verordnung wurde seither mehrfach abgeändert, weshalb im Jahr 2016 eine Neukodifizierung stattfand und die Verordnung mitsamt ihren Änderungen am 09.03.2016 neu erlassen wurde. • [Fußnote: VO (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2016 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex).

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