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Neu Dokument-ID: 1191292

Vorschrift

Erhöhung Kostenhöchstsätze Erstversorgungspauschale

Inhaltsverzeichnis

Artikel 6
Geltungsdauer und Kündigung

idF BGBl. I Nr. 197/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.12.2022

(1) Diese Vereinbarung wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen.

(2) Sollte ein Vertragspartner die Vereinbarung aufkündigen, wird diese Kündigung frühestens 18 Monate nach Zustellung der Kündigung an alle Vertragspartner wirksam.

(3) Die Kündigung gemäß Abs. 2 hat schriftlich zu erfolgen.