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Dokument-ID: 838068
2.11.6 Aufenthaltsadoption
Genau wie bei Aufenthaltsehen gibt es eine Übermittlungspflicht der Behörden und Gerichte an die LPD, insofern ein begründeter Verdacht vorliegt, dass eine Aufenthaltsadoption vorliegt. • [Fußnote: § 109 FPG.]