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Dokument-ID: 833221
6.7 Aufenthaltstitel für Familienangehörige/Familienzusammenführung
Bei der Familienzusammenführung beruft sich ein potenzieller Zuwanderer („Fremder“) für seine Zuwanderung auf eine andere Person – den Zusammenführenden, der dauerhaft in Österreich lebt.