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Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.2 Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung

Das NAG sieht unterschiedliche Möglichkeiten einer Familienzusammenführung vor. Dabei ist das NAG grundsätzlich vom Gedanken getragen, dass der nach Österreich „zuwandernde“ Teil seine Rechte vom „Zusammenführenden“, daher bereits in Österreich aufhältigen Teil, ableitet. Je mehr Rechte der Zusammenführende hat (insb Zugang zum Arbeitsmarkt), desto mehr Rechte kann der „zuwandernde“ Teil ableiten.

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