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3.8 Beratung und Unterstützung
Für Fragen betreffend den Arbeitsmarktzugang und damit verwandten Bereichen ist neben den Sozial- und Rechtsberater/innen verschiedener NGOs die Arbeiterkammer eine mögliche Anlaufstelle, Letztere vor allem zu Themen wie den Bezug von Entgelt. Für nicht dokumentierte Arbeitsverhältnisse bietet vor allem das Projekt „undok“ • [Fußnote: Siehe https://undok.at/.] in Wien kompetente Beratung und Unterstützung in arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen. Das Projekt richtet sich an alle Arbeitnehmer/innen in Lohnarbeitsverhältnissen mit Ausbeutungscharakter und an Multiplikator/innen. Ein interessantes Projekt für die Förderung der Erwerbstätigkeit während und nach dem Asylverfahren ist „refugeeswork.at“. • [Fußnote: Siehe https://www.refugeeswork.at/.] Diese Plattform bietet neben rechtlicher Information zur Beschäftigung von Asylwerber/innen und Schutzberechtigten vor allem die Möglichkeit, sich als Flüchtling oder Arbeitgeber/in zu registrieren und somit eine Beschäftigung zu finden bzw einen Arbeitsplatz zu besetzen. Beim AMS können sich Asylwerber/innen nur dann als arbeitssuchend melden, wenn sie einen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben.