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5.2.9 Beratung und Vertretung des Beschwerdeführers
Auch im Stadium der Beschwerdeerhebung und im Beschwerdeverfahren wirken (unabhängige) Rechtsberater zur Unterstützung von Asylwerbern mit. • [Fußnote: Zur Rechtsberatung siehe auch den Beitrag „Wesentliche Konzepte des Asylrechts“ in diesem Handbuch.] Der Umfang ihrer Kompetenzen im Rechtsmittelverfahren war bereits Gegenstand verfassungsgerichtlicher Entscheidungen des VfGH. • [Fußnote: Siehe VfGH 9.3.2016, G 447-449/2015.] Per 01.06.2016 unterstützen und beraten Rechtsberater Asylwerber bei der Einbringung einer Beschwerde und im Beschwerdeverfahren. Sie werden vom BFA von Amts wegen kostenlos dem jeweiligen Asylwerber zur Seite gestellt, haben den Beratenen die Erfolgsaussicht darzulegen und auch auf Ersuchen des Asylwerbers im Beschwerdeverfahren – einschließlich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung – zu vertreten. Dies gilt nach § 52 Abs 2 BFA-VG nunmehr uneingeschränkt.