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Dokument-ID: 834061
1.2.6 Besondere Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen
In Umsetzung mehrerer Bestimmungen der Aufnahme-RL normiert § 2a GVG-B, dass im Rahmen der Grundversorgung
- auf die spezielle Situation von Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen,
- auf bestehende familiäre Beziehungen,
- auf ethnische Besonderheiten und
- auf das Wohl des Kindes im Sinne der Kinderrechtskonvention und dahingehend insbesondere auf einen der Entwicklung des Kindes entsprechenden angemessenen Lebensstandard