© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 998629

Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.2 Bewilligung der Beibehaltung

Lediglich für den Fall, dass dem Staatsbürger vor Annahme der fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft gem § 28 StbG bewilligt wurde, führt die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit nicht zum Verlust der Staatsbürgerschaft. Der Antrag auf Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit muss vor der auf den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit gerichteten Willenserklärung gestellt werden. Die Behörde entscheidet über den Beibehaltungsantrag mit schriftlichem Bescheid. Erst nach Vorliegen eines solchen positiven Bescheides (und dessen Zustellung an den Antragsteller) ist der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit unschädlich für die Staatsbürgerschaft bzw führt nicht zu deren Verlust. Eine nachträgliche Bewilligung der Beibehaltung geht hingegen ins Leere und vermag den bereits eingetretenen Verlust der Staatsbürgerschaft nicht rückgängig zu machen, da die schon verloren gegangene Staatsbürgerschaft nicht mehr beibehalten werden kann (VwGH 11.03.2020, Ra 2020/01/0029).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop