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Neu Dokument-ID: 833205

Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.5 Blaue Karte EU

Die „Blaue Karte EU“ richtet sich an „Fremde“, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss eines Hochschulstudiums mit dreijähriger Mindeststudiendauer,
  • Vorliegen eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots für
    • mindestens ein Jahr in Österreich,
    • welches ihrer Ausbildung entspricht,
    • mit einem Monatsbruttogehalt in Höhe von mind EUR 3.977,– • [Fußnote: Dieser Mindestbetrag gilt für 2026 und wird jährlich angepasst.
    • für das das AMS dem Unternehmen keine gleich qualifizierte Arbeitskraft, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt ist, vermitteln kann (Arbeitsmarktprüfung) und
  • im Fall einer Beschäftigung in einem reglementierten Beruf, Nachweis der einschlägigen Berufsberechtigung.

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