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10 Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Einleitung • [Fußnote: Die folgenden Ausführungen spiegeln lediglich das Wissen und die Erfahrungen der Autorin wider und binden den Gerichtshof nicht. Das Kapitel ist eine von Sara Mansour Fallah aktualisierte Version eines ursprünglich von Sabrina Wittmann-Puri verfassten Beitrags.]
Über 95 % der Beschwerden, die am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen Österreich eingebracht werden, werden als unzulässig zurück- bzw abgewiesen. Nicht selten scheitert eine Individualbeschwerde schon daran, dass das Beschwerdeformular nicht richtig ausgefüllt wurde oder die Beschwerde nicht vollständig ist. Im nachfolgenden Text sollen die formellen und materiellen Erfordernisse einer Beschwerdeerhebung unter Berücksichtigung der Besonderheiten im asyl- und fremdenrechtlichen Bereich erläutert werden, um die Beschwerdeerhebung in der Praxis einfacher und erfolgreicher zu gestalten.