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Neu Dokument-ID: 834063

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.2 Der Bundes-Grundversorgung unterliegende Personen bzw Verfahrensstadien

Regelfall

Die Zuständigkeit des Bundes zur Gewährung der Grundversorgung ergibt sich aus Art 3 GVV iVm § 2 GVG-B. Zur Erfüllung der Aufgaben ist eine Koordinationsstelle einzurichten (Art 3 Abs 2 GVV).

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