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5.4 Die freiwillige Rückkehr von MigrantInnen in vulnerablen Situationen
Im Migrationskontext versteht IOM unter Vulnerabilität die eingeschränkte Fähigkeit, Schaden zu vermeiden, ihn zu bewältigen oder sich davon zu erholen. Diese eingeschränkte Fähigkeit ist das Ergebnis eines Zusammenspiels von Merkmalen und Bedingungen auf individueller, gemeinschaftlicher und struktureller Ebene. • [Fußnote: IOM Key Migration Terms: https://www.iom.int/key-migration-terms (letzter Abruf am 21.12.2023). ] Die unterstützte freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland ist für viele MigrantInnen eine bedeutende Etappe in ihrem Migrationszyklus. Jedoch kann die Rückkehr aus einer vulnerablen Situation erfolgen bzw Rückkehrende in eine solche bringen, beispielsweise, weil im Herkunftsland kein familiäres oder soziales Netzwerk mehr besteht, gesundheitliche Bedürfnisse nicht adressiert werden können oder keine finanzielle Basis für die Reintegration zur Verfügung steht. Daher steht im Kontext der freiwilligen Rückkehr von Personen in vulnerablen Situationen das Ermöglichen einer sicheren und würdevollen Rückkehr im Vordergrund. Dafür benötigen MigrantInnen, die sich aufgrund spezifischer Umstände in (potenziell) vulnerablen Situationen befinden, im Rahmen ihrer freiwilligen Rückkehr an den individuellen Bedarf angepasste Vorbereitungen und Unterstützungsmaßnahmen. Werden Vulnerabilitäten, die für die freiwillige Rückkehr bzw Reintegration relevant sind im Rahmen der Rückkehrberatung erkannt, werden diese gewöhnlich von den Stakeholdern im österreichischen Rückkehrsystem – je nach ihren Zuständigkeiten – adressiert und im Ausreiseprozess berücksichtigt.