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2.1 Einleitung
Am 4. März 2022 – damit 8 Tage nach dem großangelegten Überfall Russlands auf die Ukraine – beschloss der Rat der Europäischen Union einstimmig, die Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz im Fall eines Massenzustroms von Vertriebenen • [Fußnote: Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten.] (im Folgenden: Massenzustrom-RL) • [Fußnote: Auch genannt „Richtlinie über den vorübergehenden Schutz“.] zum ersten Mal zu aktivieren.