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Dokument-ID: 1116139
2.5.5 Einreise und Weiterreise
Ukrainische Staatsangehörige, die Inhaber eines biometrischen Reisepasses sind, oder andere Drittstaatsangehörige, die für die Einreise in die Union kein Visum benötigen, können sich im Schengen-Raum für einen Zeitraum von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen frei bewegen. Sie können somit in den Mitgliedstaat einreisen, in dem sie die Rechte in Anspruch nehmen wollen, die mit dem vorübergehenden Schutz einhergehen.