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Kevin Fredy Hinterberger - Stephan Klammer - Jakob Fux - Sebastian Frik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Einreise

Grundsätzlich unterscheidet das österreichische Recht zwischen der Einreise samt Aufenthalt von unter sechs Monaten und darüber hinaus; gesetzlich spiegelt sich diese Unterscheidung – grob gesprochen – im FPG (< sechs Monate) und im NAG • [Fußnote: Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG), BGBl I 100/2015 idF BGBl I 56/2018. (> sechs Monate) wider. • [Fußnote: § 1 Abs 1 NAG und siehe dazu auch den Beitrag „Niederlassung, Aufenthalt und Beschäftigung“ in diesem Handbuch.

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