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Dokument-ID: 833320
10.2 Entziehung wegen Rückführungsentscheidung eines anderen EWR-Mitgliedstaates
Aufenthaltstitel können entzogen werden, wenn gegen einen Drittstaatsangehörigen, der im Besitz eines Aufenthaltstitels ist, eine rechtskräftige, vollstreckbare Rückführungsentscheidung (Aufenthaltsverbot) eines anderen EWR-Mitgliedstaates vorliegt, der mit einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder nationale Sicherheit begründet wird und das Aufenthaltsverbot