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Dokument-ID: 834037
9.1 Einleitung
Familienangehörige von Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, haben das Recht auf Familienzusammenführung. Nachdem die Familienzusammenführung dieser Personengruppe für mehr als 20 Jahre im Asylgesetz geregelt war, wurden im Zuge der Anpassungen an den EU Asyl- und Migrationspakt • [Fußnote: AMPAG BGBl I 39/2026.] umfassende Änderungen der Familienzusammenführung vorgenommen, welche mit 07.08.2026 in Kraft getreten sind. • [Fußnote: BGBl I 81/2026.]