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1.1 Flüchtlingsschutz
Geschichtlich lässt sich das heute international bestehende Asylrecht am besten als Folge der Umbrüche verstehen, die der Zweite Weltkrieg herbeiführte. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die 1951 verabschiedet wurde, 1954 in Kraft trat und deren Geltungsbereich 1967 mit einem Protokoll wesentlich ausgeweitet wurde, ist bis heute die wichtigste Rechtsgrundlage, auf deren Basis Staaten Schutz gewähren. Waren es davor vor allem zwischenstaatliche Vereinbarungen und Absichtserklärungen einzelner Staaten, wurde mit der GFK ein international anerkanntes und die Unterzeichnerstaaten bindendes Fundament geschaffen und das Prinzip „Asyl“ erstmals mit umfassender Wirkung in einen rechtlichen Rahmen gebracht.