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1.10 Freiheitseinschränkende Maßnahmen
Das österreichische Asylrecht kennt mittlerweile diverse Formen von und Begrifflichkeiten für freiheitseinschränkende(n) Maßnahmen gegenüber Asylsuchenden. Diese reichen von der Verpflichtung, in einem bestimmten Quartier Unterkunft zu nehmen, bis hin zum Freiheitsentzug durch Inhaftierung. In der Folge werden jene Maßnahmen erläutert, die das AsylG vorsieht – die Gebietsbeschränkung, die Anordnung der Unterkunftnahme sowie die Wohnsitzbeschränkung. • [Fußnote: Soweit Maßnahmen durch das FPG abgedeckt werden, siehe den Beitrag „Fremdenpolizeirecht“ in diesem Handbuch; dabei ist anzumerken, dass das FPG ebenfalls eine Gebietsbeschränkung kennt.]