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Dokument-ID: 998596
3.2.5 Fristenberechnung für die Aufenthaltsdauer
Der rechtmäßige und ununterbrochene Aufenthalt des Verleihungswerbers im Bundesgebiet in der jeweils erforderlichen Mindestdauer muss zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Entscheidung der Staatsbürgerschaftsbehörde vorliegen, nicht schon bei Antragstellung (VwGH 29.06.2020, Ra 2019/01/0120). Bei der Berechnung der erforderlichen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthaltsdauer sowie der Wohnsitzfristen sind die Unterbrechungsbestimmungen nach § 15 StbG zu beachten. Die Fristen werden unterbrochen