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Kevin Fredy Hinterberger - Stephan Klammer - Jakob Fux - Sebastian Frik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.2 Identitätsfeststellung

Unter Feststellung der Identität versteht man das Erfassen des Namens, Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit und der Wohnadresse in Anwesenheit der betroffenen Person. • [Fußnote: § 34 Abs 2 FPG sowie § 36 Abs 2 BFA-VG.

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