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1.2.4 Individuelle und organisierte Unterbringung
Während die Unterbringung im Rahmen der Bundes-Grundversorgung in organisierten Unterkünften erfolgt (§ 2 Abs 1 erster Satz GVG-B), kann die Unterbringung im Bereich der Landes-Grundversorgung prinzipiell auf zweierlei Art erfolgen, nämlich individuell oder organisiert.