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6.3.2 Inhaltserfordernisse
Nach § 28 VwGG hat die Revision zu enthalten: Angaben zu ihrer Rechtzeitigkeit sowie zur angefochtenen Entscheidung und zum VwG, das sie erlassen hat, den Sachverhalt, Revisionspunkte, Revisionsgründe, das Begehren und eine Zulassungsbegründung. • [Fußnote: Anm.: Musterschriftsatz für eine Revision im Asylverfahren mit Instruktionen auch zur Beantragung der Verfahrenshilfe vgl Ecker, in: Mustersammlung Verwaltungsverfahren, Loseblattausgabe (2016), 2. Besonderes Verwaltungsrecht, 2.1 Asylrecht. Das genannte Muster befindet sich auch auf der CD-ROM zu diesem Handbuch.]