© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 834653

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.6 Kostenersatz

Antragsteller, denen Grundversorgung geleistet wurde, aber die zum Zeitpunkt der Grundversorgung ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mittel hätten bestreiten können, ist nach § 3 Abs 4 GVG-B von der Behörde der Ersatz der notwendigen Betreuungskosten vorzuschreiben. Auf die Verhältnismäßigkeit und die besonderen Bedürfnisse gem § 2a Abs 1 GVG-B ist Bedacht zu nehmen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop