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Dokument-ID: 961211
6.1.2 Mobile unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („mobile ICT“) (§ 58a NAG)
Diese Aufenthaltsbewilligung wurde für Drittstaatsangehörige geschaffen, die über einen von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitel für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer verfügen und beabsichtigen, sich für mehr als 90 Tage in Österreich aufzuhalten und in einer in Österreich ansässigen aufnehmenden Niederlassung zu arbeiten.