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Neu Dokument-ID: 832362

Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Einleitung

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt im Wesentlichen das Recht auf Aufenthalt in Österreich aus (fast) allen Gründen, mit Ausnahme der Zuwanderung aufgrund behaupteter asylrelevanter Verfolgung und/oder lebensbedrohlicher Gefahr im Herkunftsstaat und damit verbundener Aufenthaltsrechte nach dem Asylgesetz (AsylG). Daher richtet sich das NAG (zumindest zunächst) an alle „Fremden“ (= Nichtösterreicher), die in Österreich leben wollen und ihren Antrag auf Erteilung eines österreichischen Aufenthaltstitels mit dem Wunsch nach Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung, privaten Zwecken oder Bildungszwecken begründen.

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