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Dokument-ID: 835353
7.4.3 Normbedenken
Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit einer Bestimmung werden zwar auch in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren nach Art 144 B-VG nicht besonders häufig erhoben, können jedoch bei hinreichender Substantiierung des Vorbringens durchaus zur Einleitung eines Prüfungsverfahrens durch den VfGH und in weiterer Folge zur Aufhebung der Entscheidung im Anlassverfahren nach Art 144 B-VG führen.