© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 832512

Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Örtliche Zuständigkeit (§§ 4f NAG)

Die Anträge sind grundsätzlich bei der Berufsvertretungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes des „Fremden“ (im Ausland) einzureichen.

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kann davon abweichende Berufsvertretungsbehörden (zB in einem Nachbarstaat) mit der Entgegennahme der Anträge anweisen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop