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2.3.1 Organisierte Unterbringung
Als Quartiere kommen Hallen und Containersiedlungen, ehemalige oder noch für den Tourismus genutzte Pensionen („Wirten“), einzelne Wohnungen und auch ganze Zinshäuser in Großstädten zum Einsatz. In den meisten Bundesländern sind Privatpersonen oder Gewerbetreibende als Immobilienbesitzer/innen in vertraglicher Vereinbarung mit der jeweiligen Koordinationsstelle des Landes und gehen damit eine Betreuungsverpflichtung ein. Die Betreiber/innen erhalten einen Tagsatz, der in erster Linie von vertraglich vereinbarten Sonderleistungen mit dem Land hinsichtlich der Höhe abhängig ist. So werden als Sockelbetrag pro Person zwischen EUR 10,– • [Fußnote: Bezieht sich auf Selbstversorger-Quartiere in Kärnten.] (Sockelbetrag für die Unterkunft) und EUR 19,– pro Tag vom Land gezahlt (inkl Verpflegung), für Quartierplätze mit erweitertem Betreuungsaufwand derzeit bis zu EUR 42,– pro Tag und Sonderbetreuungsbedarf für UMF in speziell geeigneten Wohngruppen derzeit bis zu EUR 77,– pro Person und Tag. Einige Bundesländer (zB Niederösterreich) setzen bei den Tagsätzen auf eine Art Punktesystem, mit dem Zusatzleistungen durch Erhöhungen von bis zu EUR 2,– pro Person und Tag honoriert werden. • [Fußnote: Der Grundbetrag inkl Verpflegung liegt bei EUR 17,–/Tag. Zusatzleistungen: zB Fahrtendienste zu Behörden und Arztterminen 2 Punkte, Busfahrplan aufhängen 1 Punkt, Freizeitgestaltung 1 Punkt, etc. Für jeweils drei Punkte wird ein Euro mehr an Tagsatz ausbezahlt, maximal zwei Euro können mit Hilfe dieses Punktesystems erzielt werden.]
In Vorarlberg und Wien sind Verträge mit Privatpersonen als Quartierbetreiber/innen nicht vorgesehen. Vorarlberg setzt hier fast ausschließlich die dezentrale organisierte Unterbringung, also auf einzelne Wohneinheiten, die von der Caritas oder einzelnen Vereinen bzw Organisationen (UMF-Bereich) angemietet werden. • [Fußnote: Auch in Niederösterreich, Kärnten und Salzburg wird verstärkt auf dieses Prinzip gesetzt.] Dadurch übernimmt die Caritas die Verantwortung für den Zustand der Quartiere – das ist bei allfälligen Anliegen der Bewohner/innen sicherlich ein wesentlicher Vorteil.
In den Flächenländern stellen private bzw gewerbliche Vertragspartner/innen des Landes den wesentlichen Teil der Quartiere. Häufig kommen hier ehemalige Gasthöfe zum Einsatz. In Niederösterreich hat die Firma SLC-Europe bereits über 100 Quartiere (über 1600 Plätze) geschaffen und ist damit einer der größten gewerblichen Player im Unterbringungsgeschäft.
Die Verträge zwischen dem Land und den Quartierbetreiber/innen werden angelehnt an die Grundversorgungsgesetze und Richtlinien der Länder, wobei sie individuell ausgestaltet werden können. Dadurch ergeben sich beispielsweise unterschiedliche Maximalbelegungen der einzelnen Zimmer (max zwischen 2 und 5 Einzel-Personen pro Zimmer) oder Unterschiede hinsichtlich der Minimalgrößen pro Person (zw. 8 m² pro Person und 10 m² für jede erste Person bzw 4 m² bis 6 m² für jede zusätzliche Person im Raum). • [Fußnote: In „Krisenzeiten“ werden die (zT erhöhten) Belegungs-Standards der Grundversorgungsgesetze der Länder wieder auf Minimalstandards in Anlehnung ans GVG-Bund reduziert.] Zum Teil sind die Verträge mit dem Land unterschiedlich alt, was dazu führt, dass es im Burgenland einige wenige Quartiere gibt, in denen die Betreiber/innen noch immer kein Taschengeld zusätzlich zum Verpflegungsgeld auszahlen müssen obwohl in den anderen Selbstversorgerquartieren diese Richtlinie längst vertraglich vereinbart wurde.
Problematisch gestalten sich vor allem in den weniger dicht besiedelten Regionen die entlegenen Quartiere ohne geeignete Infrastruktur (Supermärkte, Ärzt/innen, Schulen) bzw öffentliche Nahverkehrsmittel. Hier sind die Bewohner/innen zum Teil sehr abgeschirmt von der Außenwelt und der einzige Kontakt besteht zu den Betreiber/innen selbst und dem Beratungspersonal der NGOs. Die Betreiber/innen sind verpflichtet, ständig als Ansprechpersonen für die Bewohner/innen zur Verfügung zu stehen. Kommt es zu Streitigkeiten aufgrund mangelhafter Hygiene, Schimmelbildung oder maroden Einrichtungsgegenständen ist in Hinblick auf die Überwindung bürokratischer Hürden ein weiter Weg bis hin zu einer Lösung der Problemlagen zu begehen, wenn sich private/gewerbliche Betreiber/innen weigern, auf die Beschwerden einzugehen. Entsprechende Fälle sind aus allen Flächenländern sowie aus dem Burgenland bekannt. Während Mängelmeldungen der NGO-Mitarbeiter/innen an die Behörde zumindest teilweise zu Sanktionsmaßnahmen gegenüber den Betreiber/innen führen, werden Privatpersonen aus dem regionalen Umfeld der Quartiere mitunter gar nicht erst bis zu den Mitarbeiter/innen der Behörden vorgelassen. In der Steiermark gestaltete sich das bis zum Austausch der Leitungsebene als besonders schwierig. Grundsätzlich sind jedoch immer die NGO-Mitarbeiter/innen als Betreuer/innen der Quartiere die ersten Ansprechpartner/innen für Beschwerden bzw die Koordinationsstellen im Journaldienst.
In den meisten Bundesländern sind Kontrollen durch die Landesregierung das wesentliche Mittel zur Sicherstellung der Qualitätsstandards. Im Burgenland werden Quartierbetreiber, die Mängel nicht beheben, mitunter dadurch unter Druck gesetzt, dass die angebotenen Plätze nicht (zeitnah) durch die Koordinationsstelle nachbelegt werden.
In den meisten Bundesländern gibt es einige Quartiere, die sich seit Jahren in einem besorgniserregenden Zustand befinden und/oder besonders entlegen sind und/oder als Vollversorgerquartiere geführt werden. Die meisten sind privat geführt. • [Fußnote: ZB in Annaberg (NÖ), Muthmannsdorf (NÖ), Schäffern (Stmk), Wegscheid (Stmk), Kössen (Tirol), Pama (Bgld), Aschau (Bgld), Lungau (Szbg), Neumarkt (Sbg).]
Zum Teil werden entsprechende Quartiere als Quartiere für Männer verwendet, die schon ein- oder mehrmals aus der Grundversorgung entlassen wurden. Sie bekommen dann eine entsprechende Quartierszuweisung als letzte Option. Ähnliches gilt für diejenigen, die bereits eine Wegweisung durch die Polizei bekommen haben. • [Fußnote: Mehr dazu unter: Wiederaufnahme in die organisierte Grundversorgung.]
Für Quartiere mit erhöhtem Betreuungsbedarf gibt es eigene Kostenrichtsätze. Für so genannte EBB Quartiere werden in einem eigenen Betreuungsvertrag zwischen dem Land und den Vertragspartner/innen Kriterien vereinbart, die die bauliche Eignung des Quartiers, die Betreuungsqualität und die Zielgruppen näher beschreiben. Als EBB Quartiere • [Fußnote: Entsprechende Quartiere des Bundes heißen SBB-Quartiere (Sonderbetreuungsbedarf).] kommen Quartiere für Frauen, UMF und Asylwerber/innen mit besonderen Bedürfnissen in Betracht. • [Fußnote: ZB Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Suchtproblematik und/oder Substitutionsbehandlung, (ansteckenden) Infektionskrankheiten und psychischen/physischen Erkrankungen bzw Opfer von Gewalt/Menschenhandel.]
Aufgrund der inzwischen erfolgten Zustimmung des burgenländischen Landtages zur Tagsatzerhöhung können die Kostenhöchstsätze von nun an rückwirkend zum 1. Oktober 2015 auf EUR 20,50 pro Tag bzw ab 1. Januar 2016 auf EUR 21,– pro Tag erhöht werden.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Grundsätzlich werden alle UMF Quartiere in den Bundesländern von Vereinen oder karitativen Organisationen geführt, die entsprechende Erfahrungen in der Betreuung von UMF haben. • [Fußnote: Die Firma SLC Europe betreut Aussagen der NGO Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen zufolge allerdings ebenfalls in Niederösterreich UMF-Häuser ohne fachlich einschlägig qualifiziertes Fachpersonal.] Die Richtlinien für das fachliche Betreuungspersonal sind zumeist an die der Kinder- und Jugendhilfe angelehnt. Einzige Ausnahme ist die Steiermark, dort sind sogar private Vertragspartner/innen in der Betreuung von UMF zugelassen (zB Haus „Toscana“ in Gratwein). Auch was die Betreuungsschlüssel angeht sind die Steiermark und das Burgenland Schlusslicht (1:15), während in anderen Bundesländern der Betreuungsschlüssel bei max 1:10 liegt. In Tirol arbeiten die TSD-Quartiere sogar mit einem Schlüssel von 1:4. Im Burgenland und neuerdings auch in Niederösterreich werden 17-jährige männliche UMF auch in Erwachsenenquartieren untergebracht, • [Fußnote: In Niederösterreich wurde die Volljährigkeit im Wohnsektor auf 17 Jahre herabgesetzt.] insbesondere dann, wenn aufgrund eines ausstehenden Ergebnisses für eine Altersuntersuchung zumindest die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie in absehbarer Zeit volljährig werden. • [Fußnote: Ebenso im Burgenland.]
Ein weiteres umstrittenes Kapitel in der UMF Betreuung ist die Betreuungsstelle Traiskirchen, die mit Abstand die meisten UMF in Österreich beherbergt. Die meisten der in der EAST Ost untergebrachten UMF sind im Zuge der ausstehenden Altersfeststellung dort über einen längeren Zeitraum untergebracht, wenn von Amts wegen das Alter der Jugendlichen angezweifelt und überprüft wird. Der Betreuungsschlüssel für UMF in der EAST Ost liegt weit über dem der Bundesländer.
Aufgrund vermehrter Nachfragen wurden in den jeweiligen Ländern Möglichkeiten geschaffenen, UMF in Gastfamilien aufzunehmen. In allen Bundesländern sind jeweils die Abteilungen der Kinder- und Jugendhilfe für Anfragen zuständig. Nähere Informationen über den genauen Ablauf und die Herausforderungen bei der Aufnahme von UMF in Wien bietet die Webseite des Vereins „KUI“. • [Fußnote: Zu finden unter www.verein-kui.at.] In Niederösterreich ist die Abteilung GS 6 der Landesregierung im Rahmen der Grundversorgung für UMF zuständig. • [Fußnote: Weitere Informationen zur Versorgung und Betreuung von UMF sind im Beitrag „Aktuelle und strukturelle Herausforderungen der Flüchtlingspolitik“ in diesem Handbuch zu finden.]
Aufgrund der bereits angesprochenen Tagsatzerhöhung werden die Kostenhöchstsätze für die organisierte Unterbringung von UMF in Wohngruppen von nun an rückwirkend ab 1. Januar 2016 auf EUR 95,– pro Tag erhöht. • [Fußnote: Regierungsvorlage zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art 9 der Grundversorgungsvereinbarung, 892 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP.] Im Burgenland werden jedoch maximal EUR 82,50 pro Tag für UMF in Wohngruppen an die Vertragspartner/innen bezahlt, in der Steiermark maximal der Tagsatz für eine 1:15 Betreuung, das heißt, EUR 63,50 pro Tag. In Kärnten und Salzburg ist noch nicht sicher, wohingegen in Wien, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg eine entsprechende Anpassung vorgesehen ist.