© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 832426

Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.2 Ortsübliche Unterkunft (§ 11 Abs 2 Z 2 NAG)

Der „Fremde“ muss einen Rechtsanspruch auf eine (der Größe nach) ortsübliche Unterkunft nachweisen können.

Diesen Nachweis kann der „Fremde“ durch die Vorlage folgender Urkunden erbringen:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop