© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
2.2.2 Passpflicht
Fremde benötigen zur rechtmäßigen Einreise nach Österreich sowie zur Ausreise grundsätzlich ein Reisedokument, also in aller Regel einen Reisepass; • [Fußnote: § 15 Abs 1 FPG und Art 6 Abs 1 lit a Schengener Grenzkodex; vgl ErläutRV 952 BlgNR 22.GP, 82.] in dem Zusammenhang spricht man von der „Passpflicht“. Als wichtigste Ausnahme davon sind wiederum EWR- und Schweizer Bürger:innen zu sehen. Sie können statt des Passes auch einen Personalausweis verwenden. • [Fußnote: § 17 Abs 4 FPG; Erwägungsgrund 9 und Art 4 Abs 1 Freizügigkeitsrichtlinie, Richtlinie (EG) 38/2004, ABl 2004 L 158/77. Begünstigte Familienangehörige benötigen jedoch sehr wohl einen Reisepass.]