© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 835612

Kevin Fredy Hinterberger - Stephan Klammer - Sebastian Frik - Jakob Fux | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.2 Passpflicht

Fremde benötigen zur rechtmäßigen Einreise nach Österreich sowie zur Ausreise grundsätzlich ein Reisedokument, also in aller Regel einen Reisepass; • [Fußnote: § 15 Abs 1 FPG und Art 6 Abs 1 lit a Schengener Grenzkodex; vgl ErläutRV 952 BlgNR 22.GP, 82.]  in dem Zusammenhang spricht man von der „Passpflicht“. Als wichtigste Ausnahme davon sind wiederum EWR- und Schweizer Bürger:innen zu sehen. Sie können statt des Passes auch einen Personalausweis verwenden. • [Fußnote: § 17 Abs 4 FPG; Erwägungsgrund 9 und Art 4 Abs 1 Freizügigkeitsrichtlinie, Richtlinie (EG) 38/2004, ABl 2004 L 158/77. Begünstigte Familienangehörige benötigen jedoch sehr wohl einen Reisepass.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop