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Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Privatiers (Quoten) (§ 44 NAG)

„Fremde“, die sich in Österreich niederlassen wollen, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, können eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ beantragen.

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