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Dokument-ID: 834051
9.3.2 Prüfung der Anträge
Dem BFA steht es zu, die Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu prüfen und schlussendlich darüber zu entscheiden. Dabei prüft das BFA den Status der Bezugsperson, die Angehörigeneigenschaft der Antragsteller:innen, das Vorliegen eines Quotenplatzes sowie ggf die Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen. Es werden also sämtliche in Kap 2 genannten Voraussetzungen berücksichtigt.