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Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.7 Quoten (§ 12 NAG, Niederlassungsverordnung)

Die erstmalige Erteilung nachstehender Aufenthaltstitel (unabhängig ob diese als Erstantrag oder Zweckänderungsantrag beantragt werden) ist quotenpflichtig:

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