© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 838070

Kevin Fredy Hinterberger - Stephan Klammer - Jakob Fux - Sebastian Frik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.11.8 Rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass keine Verwaltungsübertretung gem §§ 120 oder 121 FPG vorliegt, wenn der Tatbestand auch unter eine andere Strafbestimmung subsumierbar ist; oder anders gesagt, ist die Tat sowohl verwaltungs- als auch strafrechtlich belangbar, geht die strafrechtliche Verantwortlichkeit vor. • [Fußnote: § 122 FPG. Dies ist besonders relevant im Hinblick auf die Straftatbestände der Schlepperei und entgeltlichen Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt. • [Fußnote: Siehe Kap 2.11.3 und 2.11.4.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop