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Dokument-ID: 961236
6.3.7 „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Start-up-Gründer:innen
„Fremde“ können eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ als Start-up-Gründer beantragen, wenn sie
- die erforderliche Mindestpunkteanzahl für die in Anlage D angeführten Kriterien erreichen,
- im Rahmen eines neu zu gründenden Unternehmens innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickeln und in den Markt einführen,
- dazu einen schlüssigen Businessplan für die Gründung und den Betrieb des Unternehmens vorlegen,
- wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung des geplanten Unternehmens tatsächlich persönlich ausüben und
- Kapital für das zu gründende Unternehmen iHv mindestens EUR 30.000,– davon zumindest die Hälfte Eigenkapital, nachweisen.