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Neu Dokument-ID: 834633

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.5 Ruhen, Einschränkung, Entziehung und Ausschluss (von) der Grundversorgung

Ruhen, Einschränkung und Entziehung

Ruhen

Gem § 2 Abs 3 GVG-B ruht die Grundversorgung für die Dauer einer Anhaltung (etwa nach einer polizeilichen Festnahme).

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