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2.5 Sonstige Rechte
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, haben über das Aufenthaltsrecht hinaus Anspruch auf weitere harmonisierte Rechte nach der Massenzustrom-RL, einschließlich der Möglichkeit, eine unselbstständige oder selbstständige Beschäftigung auszuüben, Zugang zu einer angemessenen Unterkunft, Sozialhilfe, medizinischer oder sonstiger Hilfe und Unterhaltsmitteln. Unbegleitete Minderjährige sollten auch eine gesetzliche Obsorge erhalten und Personen unter 18 Jahren sollten unter den gleichen Bedingungen wie ihre eigenen Staatsangehörigen und EU-Bürger Zugang zur Bildung erhalten. Auf diese Aspekte und ihre Umsetzung in Österreich soll in der Folge also eingegangen werden.