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Daniel Bernhart | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.1 Status der Bezugsperson

Die bereits erfolgte Gewährung internationalen Schutzes ist die Grundvoraussetzung für den Familiennachzug. Ein Familiennachzug für AsylwerberInnen ist, abgesehen vom Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung • [Fußnote: Siehe den Beitrag „Dublin-Verfahren“ in diesem Handbuch im vorliegenden Band., ausgeschlossen.

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