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4.5.4 Strukturelle Gegebenheiten
Das Integrationsgesetz legt erstmals eine bundesweite Struktur für Integrationsangebote vor. Die Verantwortung für Sprachfördermaßnahmen (wie bspw deren Finanzierung) wird seither zwischen dem Ministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) bis zum A1 Sprachniveau und ab dem A2 Sprachniveau dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsum (BMASK) verteilt. Abwickelnde Organisationen sollen bundesweit, wie im IntG festgeschrieben, der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) und das Arbeitsmarktservice (AMS) sein. • [Fußnote: Seit 2017 ist der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) in allen Bundesländern vertreten und bietet in mehr als 30 Gemeinden mobile Maßnahmen an. Eine Sammlung der Integrationszentren und anlaufenden Stellen finden Sie im Anhang.]