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Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.2 Studenten (§ 64 NAG)

Drittstaatsangehörigen kann eine „Aufenthaltsbewilligung – Student“ ausgestellt werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen – mit Ausnahme des Nachweises einer ortsüblichen Unterkunft – erfüllen und ein

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