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Neu Dokument-ID: 1116188

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.15 Ukraine-Vertriebene

Rechtsgrundlagen

Der Rat für Justiz und Inneres der EU hat am 03.03.2022 die Aktivierung der bereits seit 20.07.2001 bestehenden Massenzustrom-RL (RL 2001/55/EG) beschlossen. In Österreich wurden in Umsetzung dieser Richtlinie bereits vor Jahren grundsätzliche Regelungen in diverse Gesetze aufgenommen (§ 62 AsylG sowie Grundversorgungsgesetze der Länder). Aktuelle Rechtsgrundlagen bilden die in Ausführung des AsylG erlassene Vertrieben-Verordnung (BGBl II 92/2022) und die Verordnung zur Änderung der Asylgesetz-Durchführungsverordnung (BGBl II 93/2022).

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