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Dokument-ID: 833305
9.1 Ungültigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen
In folgenden Fällen werden Aufenthaltstitel und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts ungültig:
- Dem Drittstaatsangehörigen wird nachträglich der Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt,
- die Behörde stellt mit Bescheid fest, dass der Drittstaatsangehörige (ausgenommen Inhaber eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“) nicht mehr in Österreich aufhältig oder niedergelassen ist,
- gegen den „Fremden“ wird eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung durchsetzbar oder rechtskräftig. In diesem Fall geht das Recht auf Aufenthalt verloren.
- Beachte: Ein Aufenthaltstitel oder eine Dokumentation lebt von Gesetzes wegen wieder auf, sofern innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer die Rückkehrentscheidung, das Aufenthaltsverbot oder die Ausweisung nachträglich behoben wird.