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Neu Dokument-ID: 833305

Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Ungültigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen

In folgenden Fällen werden Aufenthaltstitel und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts ungültig:

  • Dem Drittstaatsangehörigen wird nachträglich der Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt,
  • die Behörde stellt mit Bescheid fest, dass der Drittstaatsangehörige (ausgenommen Inhaber eines Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“) nicht mehr in Österreich aufhältig oder niedergelassen ist,
  • gegen den „Fremden“ wird eine Rückkehrentscheidung, eine Anordnung zur Außerlandesbringung, ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung durchsetzbar oder rechtskräftig. In diesem Fall geht das Recht auf Aufenthalt verloren.
    • Beachte: Ein Aufenthaltstitel oder eine Dokumentation lebt von Gesetzes wegen wieder auf, sofern innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer die Rückkehrentscheidung, das Aufenthaltsverbot oder die Ausweisung nachträglich behoben wird.

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