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Neu Dokument-ID: 838069

Kevin Fredy Hinterberger - Stephan Klammer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.11.7 Unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen

Diese Strafbestimmung dient dem Zweck, die unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen durch Fremde so weit wie möglich zu reduzieren. Denn es kann laut Erläuterungen ein großer finanzieller Nachteil für den Staatshaushalt der österreichischen Republik entstehen. • [Fußnote: ErläutRV 330 BlgNR 24.GP, 37.

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