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Andrea Götzelmann-Rosado - Edith Vasilyev | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration

MigrantInnen • [Fußnote: In Anlehnung an die Definition der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wird die Bezeichnung „MigrantIn“ im Rahmen dieses Textes als Sammelbegriff verwendet, der im Völkerrecht nicht definiert ist und der das allgemeine Laienverständnis widerspiegelt: eine Person, die sich von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort wegbewegt, ob innerhalb eines Landes oder über eine internationale Grenze hinweg, vorübergehend oder dauerhaft, und aus einer Vielzahl an Gründen. Der Begriff umfasst eine Anzahl an rechtlich klar definierten Gruppen von Personen, wie etwa WanderarbeitnehmerInnen; Personen, deren spezifische Formen von Migration rechtlich definiert sind, wie beispielsweise geschleuste MigrantInnen; sowie diejenigen, deren Status oder Migrationsart nach dem Völkerrecht nicht spezifisch definiert ist, wie beispielsweise internationale StudentInnen. Siehe IOM, Key Migration Terms, online unter www.iom.int/key-migration-terms#Migrant (letzter Abruf am 18.12.2023). kehren aus unterschiedlichen Gründen in ihre Herkunftsländer zurück: entweder, weil sie die gesetzten Migrationsziele (zB Abschluss einer Ausbildung, Ersparnisse etc) erreicht haben, die Situation im Herkunftsland sich verbessert hat (zB Beendigung eines Konflikts), die Perspektiven, im Aufnahmeland legal aufhältig bzw unter den notwendigen und gewünschten Bedingungen zu leben (zB mit Familie, adäquate ökonomische Möglichkeiten, Anerkennung von Qualifikationen, ohne Diskriminierung etc), wenig aussichtsreich sind oder weil andere persönliche Gründe (zB Heimweh, Notwendigkeit, sich um kranke Familienmitglieder zu kümmern, Wunsch, den Lebensabend zu Hause zu erleben etc) vorliegen. • [Fußnote: Meist ist die Entscheidung, zurückzukehren, sehr komplex und von vielfältigen, teilweise ineinandergreifenden Überlegungen geprägt, die sich im Laufe der Zeit auch ändern können (vgl Black/Koser/Munk/Atfield/D’Onofrio/Tiemoko, Understanding Voluntary Return, UK Homeoffice Online Report 50/04 [2004]; online unter http://webarchive.nationalarchives.gov.uk/20110220105210/rds.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs04/rdsolr5004.pdf [letzter Abruf am 18.12.2023]). Für Flüchtlinge gilt die Rückkehr in das Herkunftsland neben der Integration im Erstasylland und dem Resettlement, also der Neuansiedlung in einem Drittstaat, als eine von drei dauerhaften Lösungen. • [Fußnote: Vgl UNHCR, Framework for Durable Solutions for Refugees and Persons of Concern (2003); online unter www.unhcr.org/3f1408764.html (letzter Abruf am 18.12.2023).

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