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Dokument-ID: 834047
9.2.5 Verbot von Ketten-Familienverfahren
§ 34 Abs 6 AsylG besagt, dass Familienangehörige dann nicht denselben Schutz erhalten können, wenn der Schutz der Bezugsperson selbst nur im Rahmen eines Familienverfahrens gewährt wurde, es sei denn, es handle sich bei diesen Familienangehörigen um minderjährige Kinder.