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Dokument-ID: 834049
9.3 Verfahren
Das Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gem § 46a NAG kann grob in drei Abschnitte unterteilt werden: Die Antragstellung an der österreichischen Botschaft, die Prüfung durch das BFA und die Visaerteilung bzw Bescheiderlassung. Sachlich zuständige Behörde ist im Gegensatz zu sonstigen Verfahren nach dem NAG das BFA.